Kirche ist …

Kirche ist …

15.02.2026 von Hiltrud Anacker

Kirchenvorstandswahlen 2026

„Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für ein gutes Zusammenspiel der unterschiedlichen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und über notwendige Strukturveränderungen. Er beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen und Schwerpunktsetzungen.“ So werden die Aufgaben eines Kirchenvorstands in unserer Landeskirche beschrieben (https://kirchenvorstand-sachsen.de/grundlagen/). Eine Legislatur dauert sechs Jahre. Dieses Jahr wird am 13. oder 20. September – das wird der derzeitige Kirchenvorstand noch festlegen – wieder gewählt.

Wählen dürfen Gemeindeglieder, die getauft und konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Als Kandidaten und Kandidatinnen dürfen sich aufstellen lassen, die wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Kandidat / jede Kandidatin braucht mindestens fünf Unterstützerstimmen aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Wenn Sie sich selbst überlegen zu kandidieren, gehen Sie gern auf derzeitige Kirchenvorstandsmitglieder zu. Im Gemeindebrief werden wir Sie weiter ausführlich informieren.

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